Bei der VHV Hausratversicherung ist der Hausrat von Bewohnern einer Wohngemeinschaft sowie von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung mitversichert – vorausgesetzt, die gesamte Wohnfläche wurde angezeigt und alle Bewohner sind behördlich gemeldet. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Es besteht Versicherungsschutz auch für den Hausrat von Bewohnern einer Wohngemeinschaft sowie von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung.
Dies gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung wird angezeigt.
- Alle in der Wohnung lebenden Personen sind zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie in einer WG oder mit Untermietern zusammenwohnen, kann auch deren Hausrat innerhalb der versicherten Wohnung geschützt sein. Wichtig ist dabei, dass die vollständige Wohnfläche gemeldet wurde und alle Bewohner offiziell unter der versicherten Adresse angemeldet sind. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat aller WG-Bewohner mitversichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz auch für den Hausrat von Bewohnern einer Wohngemeinschaft innerhalb der versicherten Wohnung.
Ist auch der Hausrat von Untermietern versichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für den Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung muss angezeigt werden und alle in der Wohnung lebenden Personen müssen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sein.
Was passiert, wenn nicht die gesamte Wohnfläche angezeigt wurde?
Der Versicherungsschutz für den Hausrat der WG-Bewohner und Untermieter gilt nur, wenn die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde.