Bei der VHV Hausratversicherung zählt die vermietete Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses zur versicherten Wohnung, sofern der Versicherungsnehmer das Einfamilienhaus selbst bewohnt. Erfahren Sie, für welchen Hausrat der Schutz gilt und wo er ausgeschlossen ist.
Die vermietete Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses gehört zur Wohnung, wenn der Versicherungsnehmer das Einfamilienhaus selbst bewohnt.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Hausrat von Mietern und Untermietern
- fremdes Eigentum in der Einliegerwohnung
Was bedeutet das konkret?
Wohnen Sie selbst im Einfamilienhaus und vermieten die Einliegerwohnung, gilt diese Wohnung als Teil Ihrer versicherten Wohnung. Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei auf Ihren eigenen Hausrat. Persönliche Gegenstände Ihrer Mieter oder Untermieter sowie sonstiges fremdes Eigentum sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Gehört die vermietete Einliegerwohnung zur versicherten Wohnung?
Ja, die vermietete Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses gehört zur Wohnung, wenn der Versicherungsnehmer das Einfamilienhaus selbst bewohnt.
Ist der Hausrat der Mieter mitversichert?
Nein. Für Hausrat von Mietern und Untermietern besteht kein Versicherungsschutz.
Ist fremdes Eigentum in der Einliegerwohnung versichert?
Nein. Für fremdes Eigentum in der Einliegerwohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Muss ich das Einfamilienhaus selbst bewohnen?
Ja. Die vermietete Einliegerwohnung gehört nur dann zur Wohnung, wenn der Versicherungsnehmer das Einfamilienhaus selbst bewohnt.