Mit der VHV Hausratversicherung ist auch der Hausrat von Familienangehörigen abgesichert, die in einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden Einrichtung leben. Entscheidend ist, dass die Angehörigen zuvor mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gewohnt haben. Welche Personen dazuzählen und welche Höchstgrenze je Versicherungsfall gilt, erfahren Sie hier.
Es besteht Versicherungsschutz für Hausrat von nachfolgend genannten Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, die sich in einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden Einrichtung befinden.
Voraussetzung:
Die Familienangehörigen müssen vor Bezug der betreuenden Einrichtung mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Versicherte Familienangehörige:
- Ehepartner, Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft,
- Eltern, Kinder, Adoptiveltern und -kinder,
- Großeltern und Enkel,
- Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder,
- Personen, für die der Versicherungsnehmer eine Vormundschaft übernommen hat.
Nicht versichert sind Schäden, wenn für diese eine Leistung aus einem gesonderten Versicherungsvertrag erlangt werden kann.
Je Versicherungsfall werden maximal 600 Euro ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein naher Angehöriger, der bislang mit Ihnen zusammengewohnt hat, in ein Alten- oder Pflegeheim, bleibt sein Hausrat über Ihre Versicherung mitgeschützt. Der Schutz greift für einen festgelegten Kreis von Familienangehörigen und ist der Höhe nach begrenzt. Besteht für einen Schaden bereits ein eigener Versicherungsvertrag, ist dieser Schaden hier nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat im Alten- oder Pflegeheim mitversichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für den Hausrat bestimmter Familienangehöriger des Versicherungsnehmers, die sich in einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden Einrichtung befinden.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Die Familienangehörigen müssen vor Bezug der betreuenden Einrichtung mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Welche Familienangehörigen sind versichert?
Versichert sind Ehepartner, Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft, Eltern, Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder sowie Personen, für die der Versicherungsnehmer eine Vormundschaft übernommen hat.
Bis zu welcher Höhe wird ersetzt?
Je Versicherungsfall werden maximal 600 Euro ersetzt.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Schäden, wenn für diese eine Leistung aus einem gesonderten Versicherungsvertrag erlangt werden kann.