Die VHV Hausratversicherung erstattet unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schäden, wenn Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren eindringt und versicherte Sachen beschädigt. Erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden, welche Schäden ausgeschlossen sind und welche Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall gilt.
In der VHV Hausratversicherung sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten versichert für Schäden, die entstehen durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen von eindringendem Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren.
Ausgeschlossen:
- Schäden durch Schmelzwasser
Entschädigungsgrenze:
- Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 Euro ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Dringen Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch ein nicht richtig geschlossenes Fenster oder eine offene Außentür ein und beschädigen dabei Ihre versicherten Sachen, kann die VHV Hausratversicherung die dafür anfallenden Kosten übernehmen. Für Schäden durch Schmelzwasser besteht diese Leistung nicht, und die Erstattung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz, wenn Regen durch ein nicht geschlossenes Fenster eindringt?
Ja. Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Schmelzwasser.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 Euro ersetzt.
Welche Verursacher sind bei dieser Leistung eingeschlossen?
Eingeschlossen sind Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, sofern diese durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren auf versicherte Sachen einwirken.