Wird die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die VHV Hausratversicherung die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterkunft – bis zu 20 Euro pro Tag und längstens für 100 Tage.
In der VHV Hausratversicherung ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung.
Die Kosten werden entschädigt bis zu dem Zeitpunkt, in dem:
- die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar ist oder
- eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Pro Tag werden maximal 20 Euro entschädigt, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Was bedeutet das konkret?
Kann die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht genutzt werden, müssen Haustiere oft anderweitig untergebracht werden. Die Versicherung beteiligt sich an diesen Kosten, etwa für eine Tierpension, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dabei gelten ein täglicher Höchstbetrag und eine zeitliche Obergrenze.
Häufige Fragen
Welche Kosten für Haustiere werden übernommen?
Erstattet werden die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag?
Pro Tag werden maximal 20 Euro entschädigt.
Wie lange werden die Unterbringungskosten gezahlt?
Die Kosten werden längstens für die Dauer von 100 Tagen entschädigt.
Bis wann besteht Anspruch auf die Erstattung?
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar ist oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.