Bei der VHV Hausratversicherung sind Datenrettungskosten abgesichert: Der Versicherer ersetzt die tatsächlich angefallenen Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter Daten und Programme, wenn diese nach einem Versicherungsfall verloren, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind – bis zu klar festgelegten Höchstbeträgen.
Der VHV Hausratversicherung ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die technische Wiederherstellung – nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch einen Versicherungsfall an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden:
- Kosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (Beispiel: so genannte Raubkopien)
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
- Lizenzen.
Entschädigungsgrenzen:
- Je Versicherungsfall werden Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro entschädigt.
- Bei einer Versicherungssumme ab 50.000 Euro werden je Versicherungsfall Datenrettungskosten bis maximal 1 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Gehen private Daten oder Programme durch einen Versicherungsfall auf ihrem Datenträger verloren oder werden sie beschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten, um diese technisch wiederherzustellen. Es geht dabei um die Rettung vorhandener Daten, nicht um den Neukauf. Auch ein Wiederherstellungsversuch ist abgedeckt. Für die Erstattung gelten festgelegte Höchstbeträge, und bestimmte Fälle wie Raubkopien oder Lizenzen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Daten sind bei der VHV Hausratversicherung abgesichert?
Abgesichert sind elektronisch gespeicherte, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten und Programme, die durch einen Versicherungsfall an ihrem Datenträger verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Werden auch erfolglose Rettungsversuche ersetzt?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Was ist von der Erstattung ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden Kosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (zum Beispiel Raubkopien), Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden, sowie Lizenzen.
Bis zu welchem Betrag werden Datenrettungskosten erstattet?
Je Versicherungsfall werden bis maximal 500 Euro entschädigt. Bei einer Versicherungssumme ab 50.000 Euro werden je Versicherungsfall bis maximal 1 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.