Bei der VHV Hausratversicherung werden die nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung ersetzt – wichtig zu wissen für alle, die einen Schaden regulieren.
Der Versicherer ersetzt die nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Was bedeutet das konkret?
Steigen die Preise zwischen dem Zeitpunkt eines Schadens und der Wiederbeschaffung oder Reparatur, kann dies zu höheren Kosten führen. Diese zusätzlichen Kosten werden übernommen, sofern sie tatsächlich angefallen sind und nachgewiesen werden können. Voraussetzung ist außerdem, dass die Wiederherstellung ohne schuldhaftes Zögern in die Wege geleitet wird.
Häufige Fragen
Werden Mehrkosten durch Preissteigerungen übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt die nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten infolge Preissteigerungen.
Für welchen Zeitraum gelten die Mehrkosten?
Für den Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Müssen die Mehrkosten nachgewiesen werden?
Ja, ersetzt werden die nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten.
Wie schnell muss die Wiederherstellung erfolgen?
Die Wiederherstellung muss unverzüglich veranlasst werden.