Bei der VHV Hausratversicherung gilt eine Rauchwarnmelderpflicht, doch ein Verstoß gegen die landesrechtlichen Vorgaben zu Installation, Wartung und Betrieb führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes – hier erfahren Sie, wie sich das auf Ihren Schutz auswirkt.
Bei der VHV Hausratversicherung gilt eine Rauchwarnmelderpflicht.
Bei einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Rauchwarnmelderpflicht (Installation, Wartung und Betrieb) beruft sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung.
Was bedeutet das konkret?
In der VHV Hausratversicherung besteht grundsätzlich eine Rauchwarnmelderpflicht. Sollten Sie jedoch gegen die in Ihrem Bundesland geltenden Vorgaben zu Installation, Wartung und Betrieb verstoßen, wird der Versicherer dies nicht als Obliegenheitsverletzung werten. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Regelungen Ihres Tarifs.
Häufige Fragen
Gilt in der VHV Hausratversicherung eine Rauchwarnmelderpflicht?
Ja, bei der VHV Hausratversicherung gilt eine Rauchwarnmelderpflicht.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Rauchwarnmelderpflicht?
Bei einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Rauchwarnmelderpflicht beruft sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung.
Welche Bereiche umfasst die landesrechtliche Rauchwarnmelderpflicht?
Die landesrechtliche Rauchwarnmelderpflicht umfasst Installation, Wartung und Betrieb.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich keinen Rauchwarnmelder installiert habe?
Bei einem Verstoß gegen die landesrechtliche Rauchwarnmelderpflicht beruft sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung.