Bei der VHV Hausratversicherung kann der Vertrag im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt werden – längstens für 12 Monate. Welche Voraussetzungen dafür gelten, wann die Beitragsfreistellung endet und was für Selbstständige gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden und
- mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sind,
- die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Monat andauert,
- Sie keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgehen,
- bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet sind,
- der Beitrag zu diesem Vertrag gezahlt ist,
wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens für 12 Monate, beitragsfrei gestellt.
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde.
Regelung für Selbstständige:
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit
- außer durch Arbeitsunfähigkeit
- unfreiwillig und nicht nur vorübergehend
eingestellt haben (Beispiel: durch Insolvenz).
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie unverschuldet arbeitslos, müssen Sie den Beitrag zu Ihrer Hausratversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit nicht zahlen. Der Vertrag läuft in dieser Phase weiter, ohne dass Beiträge fällig werden. Sobald Sie wieder arbeiten, lebt die Beitragspflicht wieder auf. Auch für Selbstständige gibt es eine eigene Regelung, wann sie als arbeitslos gelten. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Muss ich den Beitrag bei Arbeitslosigkeit weiter zahlen?
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind – längstens für 12 Monate.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens 1 Monat andauern, Sie dürfen keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgehen, müssen bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und der Beitrag zu diesem Vertrag muss gezahlt sein.
Wie lange gilt die Beitragsfreistellung?
Sie gilt für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens jedoch für 12 Monate.
Was passiert, wenn ich wieder eine Beschäftigung aufnehme?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit – außer durch Arbeitsunfähigkeit – unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.