Ob Diebstahl aus Wassersportfahrzeugen abgesichert ist, klärt die VHV Hausratversicherung mit klaren Voraussetzungen: verschlossener Innenraum, feste Umschließung, bestimmte Tatzeiten sowie eine Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
1. Umfang des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen weltweit, im Innenraum eines Wassersportfahrzeugs (Beispiele: Kajüte, Backskiste), der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
2. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
Die genannten Räumlichkeiten müssen fest umschlossen sein. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt nicht als fest umschlossen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen durch Diebstahl, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- a) der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr begangen worden ist oder
- b) das Wassersportfahrzeug nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht war.
3. Entschädigungsgrenze:
Je Versicherungsfall werden maximal 2 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.
4. Ausschlüsse:
Nicht versichert ist fremdes Eigentum sowie Bargeld und Wertsachen.
Was bedeutet das konkret?
Werden Gegenstände aus einem Wassersportfahrzeug gestohlen, greift der Schutz nur, wenn sie in einem fest umschlossenen und mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum lagen. Eine bloße Abdeckung mit Plane oder Persenning reicht nicht aus. Zusätzlich muss der Diebstahl entweder am Tag zwischen 6.00 und 22.00 Uhr geschehen sein oder das Fahrzeug an einem nicht öffentlich zugänglichen Liegeplatz festgemacht gewesen sein. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Wo besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl aus einem Wassersportfahrzeug?
Versicherungsschutz besteht weltweit für versicherte Sachen im Innenraum eines Wassersportfahrzeugs, zum Beispiel in der Kajüte oder Backskiste, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Gilt eine Abdeckung mit Plane oder Persenning als ausreichender Schutz?
Nein. Die Räumlichkeiten müssen fest umschlossen sein. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt nicht als fest umschlossen.
Welche Bedingungen muss der Diebstahl erfüllen?
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr begangen wurde oder dass das Wassersportfahrzeug nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht war.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 2 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert ist fremdes Eigentum sowie Bargeld und Wertsachen.