Die VHV Hausratversicherung leistet bei Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Der Schutz gilt während der Büro- und Geschäftszeiten und ist auf einen festen Höchstbetrag je Versicherungsfall begrenzt.
In der VHV Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Wann der Schutz gilt:
- Versicherungsschutz besteht während der Büro- und Geschäftszeiten.
- Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit nicht anderweitig Leistung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen während der üblichen Arbeitszeiten am Arbeitsplatz etwas gestohlen, kann die Hausratversicherung dafür einspringen. Das gilt auch für Sachen von Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben. Können Sie den Schaden zunächst über eine andere Stelle ersetzt bekommen, greift dieser Schutz nur nachrangig. Die Leistung ist je Schadenfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl am Arbeitsplatz in der VHV Hausratversicherung versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht während der Büro- und Geschäftszeiten.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Was bedeutet Subsidiärdeckung in diesem Fall?
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit nicht anderweitig Leistung erlangt werden kann.