In der VHV Hausratversicherung ist der Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder -kabinen von Sportstätten wie Sporthallen, Fußballplätzen, Freibädern oder Fitnessstudios während des Aufenthalts mitversichert – bis zu einer klar festgelegten Höchstentschädigung je Versicherungsfall.
In der VHV Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder -kabinen von Sportstätten (Beispiele: Sporthallen, Fußballplätze, Freibäder, Fitnessstudios) während des Aufenthalts in der Sportstätte.
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören.
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Kleidung während des Sports aus einem Umkleideraum oder einer Umkleidekabine gestohlen, greift der Schutz der Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass man sich während des Diebstahls in der Sportstätte aufhält und die Sachen zum eigenen Haushalt gehören. Für einen solchen Fall gibt es eine festgelegte Höchstentschädigung.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl von Kleidung in einer Sporthalle versichert?
Ja. Der Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder -kabinen von Sportstätten – etwa Sporthallen, Fußballplätzen, Freibädern oder Fitnessstudios – ist während des Aufenthalts in der Sportstätte versichert.
Für welche Sachen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Gilt der Schutz auch, wenn ich nicht in der Sportstätte bin?
Der Versicherungsschutz besteht während des Aufenthalts in der Sportstätte.