Wird Bekleidung von Kindern gestohlen, greift die VHV Hausratversicherung unter bestimmten Voraussetzungen: Der Diebstahl aus Räumen einer Kita oder Grundschule sowie während schulischer Veranstaltungen wie Schulfesten oder Klassenausflügen ist mitversichert – bis maximal 300 Euro je Versicherungsfall.
Bei Diebstahl von Bekleidung aus Kita oder Grundschule und während schulischer Veranstaltungen gilt Folgendes:
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Bekleidung:
- aus Räumen einer Kindertagesstätte (Kita) oder Grundschule
- die bei Schul- oder Kitaveranstaltungen (Beispiele: Schulfeste, Klassenausflüge) genutzt werden
Der Versicherungsschutz besteht für Bekleidung von Kindern, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Verschwindet die Kleidung eines Kindes durch Diebstahl in der Kita oder Grundschule oder bei einer schulischen Veranstaltung, kann die Hausratversicherung dafür einspringen. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Erstattung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Bekleidung aus der Kita oder Grundschule versichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Bekleidung aus Räumen einer Kindertagesstätte (Kita) oder Grundschule.
Gilt der Schutz auch bei schulischen Veranstaltungen?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch für Bekleidung, die bei Schul- oder Kitaveranstaltungen genutzt wird, zum Beispiel bei Schulfesten oder Klassenausflügen.
Für wessen Bekleidung gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Bekleidung von Kindern, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.