Die VHV Hausratversicherung schützt den Schulranzen eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes bei Diebstahl auf dem Schulweg und dem Schulgelände. Erfahren Sie, welche Grenzen gelten und was vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Schulranzen eines mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes.
Dies gilt während des Schulwegs und des Aufenthalts auf dem Schulgelände.
Nicht versichert ist der Inhalt des Schulranzens.
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Schulranzen eines Kindes gestohlen, das mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt, greift der Versicherungsschutz. Abgedeckt sind Situationen auf dem Schulweg und während des Aufenthalts auf dem Schulgelände. Der Ranzen selbst ist geschützt, sein Inhalt jedoch nicht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl eines Schulranzens versichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Schulranzen eines mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes.
Wo gilt der Versicherungsschutz für den Schulranzen?
Der Schutz gilt während des Schulwegs und des Aufenthalts auf dem Schulgelände.
Ist der Inhalt des Schulranzens ebenfalls versichert?
Nein, der Inhalt des Schulranzens ist nicht versichert.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Für welche Kinder gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für ein mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebendes Kind.