Die VHV Hausratversicherung schützt in ihrer Hausratversicherung auch Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden auf Balkonen, Loggien oder an das Gebäude unmittelbar anschließenden Terrassen befinden. Wie hoch die Entschädigung je Versicherungsfall ausfällt, erfahren Sie hier im Überblick.
In der VHV Hausratversicherung besteht auch Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden:
- auf Balkonen
- auf Loggien
- auf an das Gebäude unmittelbar anschließenden Terrassen
Je Versicherungsfall werden maximal 1.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Auch Gegenstände, die Sie draußen auf Ihrem Balkon, Ihrer Loggia oder Ihrer direkt an das Gebäude anschließenden Terrasse aufbewahren, sind über die Hausratversicherung mitversichert. Für einen solchen Schaden gibt es allerdings eine Obergrenze bei der Erstattung.
Häufige Fragen
Sind Sachen auf dem Balkon in der VHV Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden auf Balkonen, Loggien oder an das Gebäude unmittelbar anschließenden Terrassen befinden.
Wie hoch ist die Entschädigung für Sachen auf Balkonen und Terrassen?
Je Versicherungsfall werden maximal 1.000 Euro entschädigt.
Gilt der Schutz auch für Sachen auf der Terrasse?
Ja, sofern es sich um eine an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrasse handelt.
Sind auch Loggien vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja, versicherte Sachen auf Loggien sind ebenfalls mitversichert.