Bei der VHV Hausratversicherung zählen auch privat genutzte, angemietete Räume außerhalb des Versicherungsorts am Wohnort zur Wohnung – erfahren Sie, welche Räume geschützt sind, welche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben und bis zu welchem Betrag entschädigt wird.
Es gilt bei Privat genutzten Räumen außerhalb des Versicherungsorts Folgendes:
Zur Wohnung gehören auch vom Versicherungsnehmer angemietete Räume, die sich außerhalb des Versicherungsorts am Wohnort befinden.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- für Räume in Kleingärten, Lauben oder Datschen
- für Wertsachen
Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Wohnung weitere Räume am Wohnort anmieten und privat nutzen, gelten diese als Teil Ihrer versicherten Wohnung. Für bestimmte Raumarten wie Kleingärten, Lauben oder Datschen sowie für Wertsachen greift dieser Schutz jedoch nicht, und die Leistung ist je Schadenfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Sind angemietete Räume außerhalb des Versicherungsorts mitversichert?
Ja. Zur Wohnung gehören auch vom Versicherungsnehmer angemietete Räume, die sich außerhalb des Versicherungsorts am Wohnort befinden.
Welche Räume sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Räume in Kleingärten, Lauben oder Datschen.
Sind Wertsachen in diesen Räumen versichert?
Nein. Für Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 Euro entschädigt.