In der VHV Hausratversicherung sind nicht am Fahrzeug montierte Winter- und Sommerreifen, Fahrzeugschlüssel, Felgen, Dachboxen, Kindersitze sowie mobile Ladestationen als Hausrat versichert – zusätzlich gilt Schutz für stationäre Ladestationen wie Wallboxen unter bestimmten Voraussetzungen.
Zubehör von Kraftfahrzeugen
In der VHV Hausratversicherung gelten die folgenden Gegenstände als Hausrat:
- nicht am Fahrzeug montierte Winter-/Sommerreifen
- Fahrzeugschlüssel
- Felgen
- Dachboxen
- Kindersitze
- mobile Ladestationen
Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Beispiel: Wallboxes), wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt. Hierfür gilt auch Versicherungsschutz gegen Schäden durch Diebstahl.
Je Versicherungsfall werden maximal 500 Euro entschädigt, wenn keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen (Beispiel: Kfz-Versicherung) erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmtes Kfz-Zubehör, das nicht am Fahrzeug montiert ist, zählt in der Hausratversicherung zum versicherten Hausrat. Dazu gehören zum Beispiel eingelagerte Reifen, Felgen, Dachboxen oder Kindersitze. Auch mobile und – unter bestimmten Voraussetzungen – fest installierte Ladestationen für Elektrofahrzeuge können mitversichert sein. Greift eine andere Versicherung für den Schaden, ist die Leistung aus der Hausratversicherung entsprechend begrenzt.
Häufige Fragen
Sind eingelagerte Reifen und Felgen versichert?
Ja. Nicht am Fahrzeug montierte Winter-/Sommerreifen und Felgen gelten in der VHV Hausratversicherung als Hausrat.
Welches Kfz-Zubehör gilt als Hausrat?
Als Hausrat gelten nicht am Fahrzeug montierte Winter-/Sommerreifen, Fahrzeugschlüssel, Felgen, Dachboxen, Kindersitze sowie mobile Ladestationen.
Ist eine Wallbox mitversichert?
Versicherungsschutz gilt für stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Beispiel: Wallboxes), wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt. Hierfür gilt auch Versicherungsschutz gegen Schäden durch Diebstahl.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je Versicherungsfall werden maximal 500 Euro entschädigt, wenn keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen (Beispiel: Kfz-Versicherung) erlangt werden kann.