In der VHV Hausratversicherung sind Wertsachen bis zu einer festgelegten Höchstsumme abgesichert: Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen beträgt 40 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, während die Grenzen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unverändert gelten.
Erhöhte Entschädigungsgrenze für Wertsachen
- In der VHV Hausratversicherung beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen 40 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.
- Die Entschädigungsgrenzen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten unverändert.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen gibt es in der Hausratversicherung eine besondere Obergrenze für die Erstattung. Diese Obergrenze orientiert sich an einem Anteil der vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich bleiben die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Entschädigungsgrenzen bestehen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen beträgt in der VHV Hausratversicherung 40 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.
Worauf bezieht sich die Grenze von 40 Prozent?
Die 40 Prozent beziehen sich auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Gelten die Entschädigungsgrenzen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen weiterhin?
Ja, die Entschädigungsgrenzen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten unverändert.
Was zählt im Einzelnen zu den Wertsachen?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.