In der VHV Hausratversicherung ist Sportausrüstung über die erweiterte Außenversicherung abgesichert – und zwar weltweit, auch wenn sie sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befindet. Hier erfahren Sie, bis zu welcher Höhe entschädigt wird und welche Gegenstände ausgenommen sind.
Für Hausrat, der der Ausübung einer Sportart dient, besteht im Rahmen der Außenversicherung wie folgt Versicherungsschutz:
- In der VHV Hausratversicherung gilt: Versicherte Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
- Je Versicherungsfall werden maximal 2.500 Euro entschädigt.
- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Fahrräder, Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Sportausrüstung ist über die Außenversicherung der Hausratversicherung geschützt – auch außerhalb der eigenen vier Wände und weltweit. Wichtig ist: Der Schutz gilt für Gegenstände, die dem Sport dienen, während bestimmte Fahrzeuge davon ausgenommen sind. Für die Entschädigung gilt eine feste Obergrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Ist meine Sportausrüstung auch im Ausland versichert?
Ja. Versicherte Sachen sind weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Bis zu welcher Höhe wird die Sportausrüstung entschädigt?
Je Versicherungsfall werden maximal 2.500 Euro entschädigt.
Welche Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Fahrräder, Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge.
Für wessen Sachen gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen oder die deren Gebrauch dienen.