Die VHV Gebäudeversicherung erstattet Bewachungskosten, wenn ein versichertes Gebäude nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wird und Schließvorrichtungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten – ersetzt werden die tatsächlich angefallenen Kosten bis zur vollen Gebrauchsfähigkeit der Sicherungen.
Versichert sind:
- die infolge eines Versicherungsfalls erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Bewachung versicherter Gebäude,
- wenn das Gebäude unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Gebäude durch einen Schadenfall so beschädigt, dass es unbewohnbar ist und Türen, Schlösser oder andere Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann eine Bewachung nötig werden. Die dafür tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten werden übernommen – so lange, bis die Sicherungen wieder voll funktionsfähig sind.
Häufige Fragen
Wann sind Bewachungskosten versichert?
Wenn das versicherte Gebäude infolge eines Versicherungsfalls unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Welche Kosten werden konkret ersetzt?
Ersetzt werden die infolge eines Versicherungsfalls erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Bewachung versicherter Gebäude.
Bis wann werden die Bewachungskosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Müssen die Bewachungskosten nachgewiesen werden?
Ja, versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Bewachung.