Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt nach einem Versicherungsfall die erforderlichen und nachweislich angefallenen Kosten für provisorische Maßnahmen – etwa, um versicherte Sachen zu schützen oder die Wasser- und Stromversorgung versicherter Gebäude aufrechtzuerhalten.
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für provisorische Maßnahmen, die entstehen, um nach einem Versicherungsfall
- versicherte Sachen zu schützen;
- die Wasser- und Stromversorgung versicherter Gebäude aufrechtzuerhalten.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden am versicherten Gebäude, sind oft schnelle Übergangslösungen nötig, bevor die endgültige Reparatur erfolgen kann. Die Kosten für solche vorübergehenden Maßnahmen sind mitversichert, sofern sie erforderlich und tatsächlich angefallen sind – nachgewiesen werden muss dies allerdings. Ziel dieser Maßnahmen ist es, versicherte Sachen zu sichern und die Versorgung mit Wasser und Strom aufrechtzuerhalten.
Häufige Fragen
Welche Kosten für provisorische Maßnahmen sind versichert?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für provisorische Maßnahmen, die nach einem Versicherungsfall entstehen.
Wozu dürfen die provisorischen Maßnahmen dienen?
Sie dienen dazu, versicherte Sachen zu schützen sowie die Wasser- und Stromversorgung versicherter Gebäude aufrechtzuerhalten.
Muss ich die angefallenen Kosten nachweisen?
Ja. Versichert sind nur die nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für provisorische Maßnahmen.
Wann greift die Übernahme dieser Kosten?
Die Kostenübernahme greift für Maßnahmen, die nach einem Versicherungsfall erforderlich werden.