Wird bei der VHV Gebäudeversicherung durch einen Versicherungsfall das Gebäude unbenutzbar, übernimmt sie die erforderlichen Transport- und Lagerkosten für ausgelagerte Sachen – bis zu 12 Monate lang während der Wiederherstellung.
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Transport- und Lagerkosten, wenn aufgrund eines Versicherungsfalls das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und versicherte Sachen vom Versicherungsort entfernt und für die Dauer der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes außerhalb des Versicherungsortes gelagert werden müssen.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Gebäude nach einem Schaden vorübergehend nicht nutzbar ist und Sie Ihre Sachen woanders unterbringen müssen, hilft die VHV Gebäudeversicherung bei den anfallenden Transport- und Lagerkosten. Diese Kosten sind für die Zeit der Wiederherstellung abgesichert, allerdings nur so lange, bis eine Lagerung im Gebäude wieder möglich ist – höchstens für ein Jahr.
Häufige Fragen
Wann sind Transport- und Lagerkosten versichert?
Versichert sind sie, wenn aufgrund eines Versicherungsfalls das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und versicherte Sachen vom Versicherungsort entfernt und für die Dauer der Wiederherstellung außerhalb des Versicherungsortes gelagert werden müssen.
Welche Kosten werden konkret ersetzt?
Ersetzt werden die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Transport- und Lagerkosten.
Wie lange werden die Lagerkosten übernommen?
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Müssen die Kosten nachgewiesen werden?
Ja, versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Transport- und Lagerkosten.