Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt bei versicherten Schäden die erforderlichen und nachweislich angefallenen Mehrkosten für die alters- und behindertengerechte Wiederherstellung Ihrer Immobilie – etwa für schwellenlose Umbauten, Treppenlifte oder ein barrierefreies Badezimmer.
Versicherte Mehrkosten:
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten für die alters- und/oder behindertengerechte Wiederherstellung der vom Schaden zerstörten oder beschädigten versicherten Sachen, soweit der versicherte Schaden die Höhe von 40.000 EUR übersteigt.
Die alters- und/oder behindertengerechte Wiederherstellung gilt zum Beispiel für:
- den schwellenlosen rollstuhl- und rollatorgerechten Umbau;
- die Installation von Handläufen im Treppenhaus und eines Treppenlifts;
- den die Selbstbestimmung des Lebens unterstützenden Umbau des Badezimmers und der Küche.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Immobilie durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wird, können Sie sie nicht nur wie zuvor wiederherstellen, sondern auch barrierefrei anpassen. Die dabei entstehenden Mehrkosten – zum Beispiel für schwellenlose Umbauten, einen Treppenlift oder ein altersgerechtes Bad – sind mitversichert, sofern der Schaden über 40.000 EUR liegt und die Kosten nachgewiesen werden.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden die Mehrkosten übernommen?
Die Mehrkosten für die alters- und/oder behindertengerechte Wiederherstellung sind versichert, soweit der versicherte Schaden die Höhe von 40.000 EUR übersteigt.
Welche Umbauten sind zum Beispiel abgedeckt?
Beispielsweise der schwellenlose rollstuhl- und rollatorgerechte Umbau, die Installation von Handläufen im Treppenhaus und eines Treppenlifts sowie der die Selbstbestimmung des Lebens unterstützende Umbau des Badezimmers und der Küche.
Müssen die Mehrkosten nachgewiesen werden?
Ja. Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten für die alters- und/oder behindertengerechte Wiederherstellung.
Für welche Sachen gilt die barrierefreie Wiederherstellung?
Sie gilt für die vom Schaden zerstörten oder beschädigten versicherten Sachen, die alters- und/oder behindertengerecht wiederhergestellt werden.