Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt bei der energetischen Modernisierung eines Gebäudes die erforderlichen und nachweislich angefallenen Mehrkosten an beschädigten oder zerstörten versicherten Sachen – und fördert damit nachhaltige Lösungen. Wie hoch die Erstattung je Versicherungsfall ausfällt und welche Grenzen im Tarif Exklusiv gelten, erfahren Sie hier.
Versichert sind folgende Mehrkosten:
- Erforderliche und nachweislich tatsächlich angefallene Mehrkosten an den vom Schaden zerstörten oder beschädigten versicherten Sachen für behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
Nicht ersetzt werden:
- Kosten für Maßnahmen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurden.
Entschädigungsgrenze:
- Je Versicherungsfall werden maximal 10.000 EUR ersetzt.
VHV Gebäudeversicherung Tarif Exklusiv:
Der Tarif Exklusiv erweitert den Schutz. Diese Kosten werden je Versicherungsfall maximal bis 25.000 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Gebäude durch einen Schaden beschädigt oder zerstört, können Sie die Gelegenheit für eine energetische Modernisierung nutzen. Die dabei entstehenden Mehrkosten übernimmt die Versicherung, wenn die Maßnahmen freiwillig – also nicht behördlich vorgeschrieben – sind und dem Stand der Technik für Neubauten entsprechen. Wichtig ist, dass die Modernisierung erst nach dem Schadenfall veranlasst wird. Wie viel erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Welche Mehrkosten werden bei energetischer Modernisierung übernommen?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten an den vom Schaden zerstörten oder beschädigten versicherten Sachen für behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
Wie hoch ist die Erstattung je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 10.000 EUR ersetzt. Im Tarif Exklusiv erhöht sich die Grenze auf maximal 25.000 EUR je Versicherungsfall.
Werden auch Maßnahmen ersetzt, die vor dem Schaden begonnen wurden?
Nein. Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
Sind behördlich vorgeschriebene Maßnahmen abgedeckt?
Versichert sind ausdrücklich behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen.