Fällt bei der VHV Gebäudeversicherung eine Photovoltaikanlage oder eine andere umweltfreundliche Energieanlage infolge eines versicherten Schadens aus, übernimmt der Versicherer die dadurch erforderlichen und nachweislich angefallenen Mehrkosten für Primärenergie – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Versichert sind die infolge eines versicherten Ausfalls von Photovoltaikanlagen und Anlagen der Energieversorgung auf Grundlage von oberflächennaher Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme, Bioöl und Holz erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten für Primärenergie.
Erstattung:
- Ersetzt werden die durch den Ausfall entstehenden Mehrkosten für Primärenergie.
- Voraussetzung ist, dass die Mehrkosten erforderlich sowie nachweislich tatsächlich angefallen sind.
- Je Versicherungsfall werden maximal 500 EUR ersetzt.
Betroffene Anlagen:
- Photovoltaikanlagen
- Anlagen der Energieversorgung auf Grundlage von oberflächennaher Geothermie
- Solarthermie
- Umweltwärme
- Bioöl
- Holz
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Ihrer umweltfreundlichen Energieanlagen – etwa die Photovoltaikanlage – durch einen versicherten Schaden ausfällt, müssen Sie die benötigte Energie in der Zwischenzeit anderweitig beziehen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für Primärenergie werden übernommen, sofern sie erforderlich und tatsächlich angefallen sind. Die Erstattung ist je Versicherungsfall auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Ausfall der Photovoltaikanlage übernommen?
Übernommen werden die infolge eines versicherten Ausfalls erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten für Primärenergie.
Wie hoch ist die Erstattung je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 500 EUR ersetzt.
Für welche Anlagen gilt die Leistung?
Die Leistung gilt für Photovoltaikanlagen sowie Anlagen der Energieversorgung auf Grundlage von oberflächennaher Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme, Bioöl und Holz.
Welche Voraussetzung gilt für die Erstattung der Mehrkosten?
Die Mehrkosten für Primärenergie müssen erforderlich und nachweislich tatsächlich angefallen sein.