Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die VHV Gebäudeversicherung die notwendigen Hotelkosten – standardmäßig bis 100 EUR pro Tag, im Tarif Exklusiv bis 150 EUR pro Tag und über einen deutlich längeren Zeitraum. Auch für eigengenutzte Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es klar geregelte Leistungen.
Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung oder unbewohnbarem Haus:
- Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung, wenn die vom Versicherungsnehmer ständig bewohnten Wohnräume durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurden und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Nebenkosten (Beispiele: Frühstück, Telefon) werden nicht erstattet.
- Je Versicherungsfall werden maximal 100 EUR pro Tag ersetzt, längstens für den Zeitraum von 12 Monaten.
- Diese Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).
Hotelkosten bei eigengenutzter Ferienwohnung/eigengenutztem Ferienhaus:
- Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung, wenn die vom Versicherungsnehmer eigengenutzte Ferienwohnung/das eigengenutzte Ferienhaus durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil und eine Rückreise an den Heimatort nicht zumutbar ist. Nebenkosten (Beispiele: Frühstück, Telefon) werden nicht erstattet.
- Je Versicherungsfall werden maximal 100 EUR pro Tag ersetzt, längstens für den Zeitraum von 7 Tagen.
VHV Gebäudeversicherung Tarif Exklusiv – erweiterter Schutz:
- Es werden Hotelkosten maximal bis 150 EUR pro Tag, längstens für den Zeitraum von 24 Monaten ersetzt.
- Für Hotelkosten bei eigengenutzter Ferienwohnung/eigengenutztem Ferienhaus gilt: Es werden diese Hotelkosten maximal bis 150 EUR pro Tag, längstens für den Zeitraum von 7 Tagen ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnräume nach einem versicherten Schaden nicht mehr bewohnbar sind und Ihnen ein Verbleiben in einem noch nutzbaren Teil nicht zugemutet werden kann, können Sie vorübergehend in ein Hotel oder eine ähnliche Unterkunft ausweichen. Die dabei anfallenden Übernachtungskosten werden im Rahmen der genannten Höchstbeträge und Zeiträume übernommen. Der Tarif Exklusiv sieht dabei höhere Tagessätze und längere Zeiträume vor. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Hotelkosten erstattet?
Je Versicherungsfall werden maximal 100 EUR pro Tag ersetzt. Im Tarif Exklusiv sind es maximal bis 150 EUR pro Tag.
Wie lange werden die Hotelkosten übernommen?
Bei der ständig bewohnten Wohnung längstens für 12 Monate, im Tarif Exklusiv längstens für 24 Monate. Bei eigengenutzter Ferienwohnung oder eigengenutztem Ferienhaus längstens für 7 Tage.
Werden Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon erstattet?
Nein, Nebenkosten (Beispiele: Frühstück, Telefon) werden nicht erstattet.
Was gilt, wenn auch eine Hausratversicherung leisten könnte?
Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).
Unter welcher Voraussetzung besteht überhaupt Anspruch?
Die bewohnten Räume müssen durch einen Versicherungsfall unbewohnbar geworden sein und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil darf dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar sein. Erstattet werden die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten.