Bei der VHV Gebäudeversicherung werden Fahrtmehrkosten für die vorzeitige Rückreise aus Urlaub oder Dienstreise übernommen, wenn ein erheblicher Versicherungsfall am Versicherungsort Ihre Anwesenheit nötig macht. Erfahren Sie, ab welcher Schadenshöhe, für welche Reisedauer und bis zu welchem Betrag der Schutz greift.
1. Versicherte Fahrtmehrkosten:
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub/von der Dienstreise (Fahrtmehrkosten), wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalls am Versicherungsort seine Reise abbrechen muss.
2. Erheblicher Versicherungsfall:
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden an versicherten Sachen voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Versicherungsort notwendig ist.
3. Definition von Urlaub/Dienstreise:
Als Urlaub/Dienstreise gilt jede Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu maximal 6 Wochen.
4. Angemessenes Reisemittel:
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das der Dringlichkeit der Rückreise zum Versicherungsort entspricht.
5. Erstattungsgrenze:
Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise werden je Versicherungsfall bis maximal 5.000 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie während einer Reise erfahren, dass an Ihrem versicherten Gebäude ein größerer Schaden entstanden ist und Sie deshalb Ihren Urlaub oder Ihre Dienstreise vorzeitig abbrechen müssen, übernimmt die Versicherung die zusätzlichen Kosten für die schnellere Rückreise. Voraussetzung ist ein entsprechend erheblicher Schaden, bei dem Ihre Anwesenheit vor Ort erforderlich ist. Die Reise muss zudem eine bestimmte Dauer haben, und für die Erstattung gilt eine Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden an versicherten Sachen voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Versicherungsort notwendig ist.
Bis zu welchem Betrag werden die Rückreisekosten ersetzt?
Die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise werden je Versicherungsfall bis maximal 5.000 EUR ersetzt.
Welche Reisedauer gilt als Urlaub oder Dienstreise?
Als Urlaub/Dienstreise gilt jede Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu maximal 6 Wochen.
Für welches Reisemittel werden die Fahrtmehrkosten erstattet?
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das der Dringlichkeit der Rückreise zum Versicherungsort entspricht.
Welche Kosten sind konkret versichert?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub oder von der Dienstreise, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalls am Versicherungsort seine Reise abbrechen muss.