Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt bei einem Versicherungsfall die Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn Sie als Versicherungsnehmer rechtlich verpflichtet sind, eine entstandene Gefahr zu beseitigen. Erfahren Sie, welche Aufwendungen innerhalb und außerhalb des Versicherungsortes abgedeckt sind.
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Beseitigung einer durch den Eintritt des Versicherungsfalls entstehenden Gefahr innerhalb und außerhalb des Versicherungsortes, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund rechtlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, kann durch die entstandene Situation eine Gefahr für andere Personen entstehen – etwa auf dem Grundstück oder in dessen Umfeld. Sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Gefahr zu beseitigen, übernimmt die Versicherung die dafür erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten. Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Versicherungsortes.
Häufige Fragen
Welche Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen sind versichert?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten, um eine durch den Versicherungsfall entstehende Gefahr zu beseitigen.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Versicherungsortes?
Ja, versichert sind die Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr sowohl innerhalb als auch außerhalb des Versicherungsortes.
Unter welcher Voraussetzung werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden übernommen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund rechtlicher Vorschriften zur Beseitigung der Gefahr verpflichtet ist.
Müssen die Kosten nachgewiesen werden?
Ja, versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten.