Mit der VHV Gebäudeversicherung sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas abgesichert, wenn diese infolge eines Versicherungsfalls entstehen und vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Versichert sind:
- Die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, die infolge eines Versicherungsfalls entstehen und vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
- Die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für den Mehrverbrauch von Gas, die infolge eines Versicherungsfalls entstehen und vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch einen Versicherungsfall mehr Frischwasser oder Gas verbraucht wird als üblich, können die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten abgesichert sein. Voraussetzung ist, dass dieser Mehrverbrauch erforderlich war, nachweislich tatsächlich angefallen ist und vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wurde.
Häufige Fragen
Welche Kosten für den Mehrverbrauch sind versichert?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, die infolge eines Versicherungsfalls entstehen und vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Ist auch der Mehrverbrauch von Gas abgedeckt?
Ja. Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für den Mehrverbrauch von Gas, die infolge eines Versicherungsfalls entstehen und vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Kosten müssen erforderlich und nachweislich tatsächlich angefallen sein, infolge eines Versicherungsfalls entstehen und vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Wer stellt den Mehrverbrauch in Rechnung?
Die versicherten Kosten für den Mehrverbrauch werden vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt.