Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Graffiti-Schäden, die unbefugte Dritte an Außenseiten versicherter Sachen verursachen – bis zu 10.000 EUR je Schadenfall, im Tarif Exklusiv sogar bis 20.000 EUR. Erfahren Sie, welche Selbstbeteiligung gilt und welche Pflichten Sie im Schadenfall haben.
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Wandschmiererei durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursacht werden.
Umfang und Bedingungen:
- Je Schadenfall werden maximal 10.000 EUR ersetzt.
- Von der berechneten Entschädigung wird je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR abgezogen.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Kündigung des Versicherungsschutzes für Graffiti-Schäden:
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten den Versicherungsschutz für Schäden durch Graffiti durch Erklärung in Textform kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
- Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer die Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
- Im Fall einer Kündigung gemäß Nr. 5 steht dem Versicherungsnehmer der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsschutzes entfallende Anteil des Beitrags zu.
VHV Gebäudeversicherung Tarif Exklusiv:
Der Tarif Exklusiv erweitert den Schutz um folgendes:
- Es werden diese Kosten je Schadenfall maximal bis 20.000 EUR ersetzt.
- Von der berechneten Entschädigung wird je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Gebäude von außen mit Farbe oder Lack beschmiert, übernimmt die Versicherung die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung. Ein Teil der Kosten – die Selbstbeteiligung – tragen Sie selbst. Wichtig ist, dass Sie den Schaden schnell melden, und zwar sowohl der Versicherung als auch der Polizei. Wer den umfangreicheren Tarif Exklusiv gewählt hat, ist bei besonders teuren Reinigungen besser abgesichert.
Häufige Fragen
Welche Graffiti-Schäden sind versichert?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Wandschmiererei durch Farben oder Lacke, die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursacht werden.
Wie hoch ist die Entschädigung je Schadenfall?
Je Schadenfall werden maximal 10.000 EUR ersetzt. Im Tarif Exklusiv werden diese Kosten je Schadenfall bis maximal 20.000 EUR ersetzt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Von der berechneten Entschädigung wird je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR abgezogen. Dies gilt auch im Tarif Exklusiv.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Kann der Schutz für Graffiti-Schäden gekündigt werden?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten den Versicherungsschutz für Schäden durch Graffiti in Textform kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.