Bei der VHV Gebäudeversicherung sind Lüftlmalerei und Schnitzereien am Gebäude gegen unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung abgesichert – erfahren Sie, welche Schäden nicht ersetzt werden, welche Selbstbeteiligung gilt und bis zu welchem Höchstbetrag pro Jahr geleistet wird.
Versichert:
- Lüftlmalerei (Gebäudemalerei) sowie Schnitzereien an Gebäuden, soweit diese unvorhergesehen beschädigt oder zerstört werden.
Nicht versichert:
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse.
- Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen der versicherten Gebäude und Gebäudebestandteile.
Selbstbeteiligung:
- Von der berechneten Entschädigung wird je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 125 EUR abgezogen.
Höchstentschädigung:
- Je Versicherungsjahr werden maximal 1.500 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Kunstvolle Fassadenmalerei und Schnitzereien an Ihrem Gebäude sind mitversichert, wenn sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt oder zerstört werden. Verschleiß durch das Wetter oder Bewegungen der Bausubstanz zählen jedoch nicht dazu. Im Schadenfall behält der Versicherer einen festen Eigenanteil ein, und die Leistung ist pro Jahr auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Lüftlmalerei und Schnitzereien am Gebäude versichert?
Ja. Versichert sind Lüftlmalerei (Gebäudemalerei) sowie Schnitzereien an Gebäuden, soweit diese unvorhergesehen beschädigt oder zerstört werden.
Welche Schäden an der Gebäudemalerei sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse sowie durch Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen der versicherten Gebäude und Gebäudebestandteile.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Von der berechneten Entschädigung wird je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 125 EUR abgezogen.
Bis zu welchem Betrag wird die Lüftlmalerei ersetzt?
Je Versicherungsjahr werden maximal 1.500 EUR ersetzt.