Nach einem versicherten Schaden übernimmt die VHV Gebäudeversicherung die Kosten für die Wiederbepflanzung von Gärten und ersetzt gärtnerische Anlagen in gleicher Art und Güte – erfahren Sie, welche Pflanzen versichert sind und bis zu welchem Höchstbetrag Ersatz geleistet wird.
Versichert sind Schäden an gärtnerischen Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die durch einen versicherten Schaden nach der Gefahrengruppe (Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs) beschädigt oder zerstört werden. Ersetzt wird eine gärtnerische Anlage in gleicher Art und Güte.
Was gilt als gärtnerische Anlage:
Als gärtnerische Anlage gelten alle Pflanzungen im Garten, die unmittelbar mit dem Erdreich verwurzelt sind. Hierzu gehören sowohl Zier- als auch Nutzpflanzen. Es ist unerheblich, ob es sich dabei um mehrere Pflanzen oder eine Solitärpflanze handelt.
Nicht versichert sind:
- Kübelpflanzen
- Topfpflanzen
- Balkonpflanzen
- Bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls abgestorbene Pflanzen
Entschädigungsgrenze:
Je Versicherungsfall werden maximal 2.500 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Garten durch ein versichertes Ereignis wie Brand, Blitzschlag oder den Absturz eines Luftfahrzeugs beschädigt, hilft die Gebäudeversicherung bei der Neuanpflanzung. Erstattet werden fest im Boden verwurzelte Zier- und Nutzpflanzen, damit die gärtnerische Anlage in vergleichbarer Art und Güte wiederhergestellt werden kann. Pflanzen in Kübeln, Töpfen oder auf dem Balkon sowie bereits zuvor abgestorbene Pflanzen fallen nicht unter diesen Schutz.
Häufige Fragen
Welche Pflanzen sind bei der Wiederbepflanzung versichert?
Versichert sind alle Pflanzungen im Garten, die unmittelbar mit dem Erdreich verwurzelt sind – sowohl Zier- als auch Nutzpflanzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um mehrere Pflanzen oder eine Solitärpflanze handelt.
Sind Kübel- und Topfpflanzen mitversichert?
Nein. Kübel-, Topf- oder Balkonpflanzen sind nicht versichert.
Durch welche Gefahren muss der Schaden entstanden sein?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten erstattet?
Je Versicherungsfall werden maximal 2.500 EUR ersetzt.
Werden bereits abgestorbene Pflanzen ersetzt?
Nein. Pflanzen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls abgestorben waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.