Die VHV Gebäudeversicherung erstattet den Diebstahl betriebsfertiger Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden – bis maximal 35.000 EUR je Versicherungsfall und mit klaren Pflichten wie der unverzüglichen Anzeige bei der Polizei.
1. Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl von betriebsfertigen Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Betriebsfertig ist eine Anlage, sobald sie fest installiert wurde und nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.
2. Höhe der Entschädigung:
- Je Versicherungsfall werden maximal 35.000 EUR ersetzt.
- Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine oder keine ausreichende Leistung aus dem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
3. Pflichten im Schadenfall:
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine fest installierte und betriebsbereite Wärmepumpe, die Ihr versichertes Gebäude versorgt, vom Versicherungsgrundstück gestohlen, greift der Schutz der Gebäudeversicherung. Die Erstattung ist begrenzt und tritt nur ergänzend ein, wenn ein anderer Vertrag nicht ausreichend leistet. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden – sonst kann der Anspruch entfallen.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl einer Wärmepumpe mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl von betriebsfertigen Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Was bedeutet „betriebsfertig“?
Betriebsfertig ist eine Anlage, sobald sie fest installiert wurde und nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Je Versicherungsfall werden maximal 35.000 EUR ersetzt. Die Entschädigung erfolgt nur, soweit keine oder keine ausreichende Leistung aus dem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.