Bei der VHV Gebäudeversicherung werden Datenrettungskosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter Daten und Programme erstattet, wenn diese durch einen Versicherungsfall auf dem Datenträger verloren gehen, beschädigt oder unbrauchbar werden – inklusive der Kosten einer versuchten Wiederherstellung und mit einer klaren Höchstgrenze je Versicherungsfall.
1. Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls am Versicherungsort erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die technische Wiederherstellung – nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch einen Versicherungsfall an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
2. Nicht versichert sind Kosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (Beispiel: Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium gespeichert hat und die ihm zur Verfügung stehen;
- einen neuen Lizenzerwerb.
3. Höchstentschädigung
Je Versicherungsfall werden maximal 500 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Gehen private Daten oder Programme durch einen versicherten Schaden auf ihrem Datenträger verloren oder werden unbrauchbar, unterstützt die Versicherung bei den Kosten, die für die technische Wiederherstellung anfallen. Auch ein Rettungsversuch, der letztlich nicht gelingt, ist mit abgedeckt. Nicht übernommen werden hingegen Kosten für unberechtigt genutzte Programme, für Daten, die ohnehin über eine Sicherung verfügbar sind, sowie für neue Lizenzen. Die Erstattung ist je Schadenfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Daten sind bei den Datenrettungskosten abgesichert?
Versichert sind elektronisch gespeicherte, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme, wenn sie durch einen Versicherungsfall auf dem Datenträger verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Werden auch erfolglose Rettungsversuche bezahlt?
Ja. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Welche Kosten sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Kosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien), für Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium gespeichert und verfügbar sind, sowie für einen neuen Lizenzerwerb.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Je Versicherungsfall werden maximal 500 EUR ersetzt.
Werden auch die Kosten für die Wiederbeschaffung übernommen?
Erstattet werden die Kosten für die technische Wiederherstellung – nicht der Wiederbeschaffung – der versicherten Daten und Programme.