In der VHV Gebäudeversicherung werden im Schadensfall die Verpflegungskosten für dritte Personen übernommen, die anlässlich eines Versicherungsfalls Hilfe geleistet haben. Erstattet werden die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten – bis zu einem klar festgelegten Höchstbetrag je Versicherungsfall.
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Verpflegung von Personen, die anlässlich eines Versicherungsfalls Hilfe geleistet haben.
Je Versicherungsfall werden maximal 500 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadensfall dritte Personen mit anpacken und dabei verpflegt werden müssen, können die dafür entstandenen Kosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich angefallen und nachweisbar sind. Für diese Verpflegungskosten gilt eine Obergrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Werden Verpflegungskosten von dritten Personen übernommen?
Ja. Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Verpflegung von Personen, die anlässlich eines Versicherungsfalls Hilfe geleistet haben.
Wie hoch ist die Erstattung für Verpflegungskosten?
Je Versicherungsfall werden maximal 500 EUR ersetzt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?
Die Kosten müssen erforderlich sowie nachweislich tatsächlich angefallen sein und die Verpflegung von Personen betreffen, die anlässlich eines Versicherungsfalls Hilfe geleistet haben.
Für wen gelten die Verpflegungskosten?
Sie gelten für Personen, die anlässlich eines Versicherungsfalls Hilfe geleistet haben.