Bei der VHV Gebäudeversicherung werden persönliche Auslagen im Schadensfall unter bestimmten Voraussetzungen erstattet: Sie sind versichert, wenn die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mindestens 500 EUR erreicht. Ersetzt werden dann 10 % der Entschädigungsleistung, höchstens jedoch 500 EUR je Versicherungsfall.
Versicherte Kosten:
- Versichert sind Kosten für persönliche Auslagen, sofern die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mindestens 500 EUR beträgt.
Höhe der Erstattung:
- Je Versicherungsfall werden 10 % der Entschädigungsleistung, maximal 500 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen Ihnen im Schadensfall persönliche Auslagen, kann die Versicherung sich daran beteiligen. Voraussetzung ist, dass für den Schaden überhaupt eine Entschädigung von mindestens 500 EUR gezahlt wird. Der Zuschuss für die persönlichen Auslagen richtet sich dann nach der Höhe der Entschädigung und ist nach oben begrenzt.
Häufige Fragen
Werden persönliche Auslagen in der Gebäudeversicherung übernommen?
Ja, Kosten für persönliche Auslagen sind versichert, sofern die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mindestens 500 EUR beträgt.
Ab welcher Höhe der Entschädigung sind persönliche Auslagen gedeckt?
Persönliche Auslagen sind versichert, wenn die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mindestens 500 EUR beträgt.
Wie viel wird für persönliche Auslagen erstattet?
Je Versicherungsfall werden 10 % der Entschädigungsleistung ersetzt, maximal jedoch 500 EUR.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung persönlicher Auslagen?
Ja, je Versicherungsfall werden maximal 500 EUR ersetzt.