Wer eine Bauherrenhaftpflicht bei der VHV Allgemeine Versicherung AG abschließt, zahlt seine Beiträge im Voraus – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Beim vereinbarten Lastschriftverfahren muss das Konto zur Fälligkeit ausreichend gedeckt sein; scheitert der Einzug wiederholt aus zu vertretenden Gründen, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erhält der Versicherer nur den Beitrag für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestand.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie ein Einmalbeitrag.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Lastschriftverfahren
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und dass der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt und können auf verschiedene Zahlweisen aufgeteilt oder als Einmalbeitrag entrichtet werden. Wird das Lastschriftverfahren genutzt, muss das Konto zum Fälligkeitstermin gedeckt sein; bei wiederholt gescheitertem Einzug aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren weiterberechnen. Endet der Vertrag vorzeitig, behält der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit, in der Versicherungsschutz bestand. Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen oder Rücktritt gelten besondere Regeln zur Beitragserstattung.
Häufige Fragen
In welchen Zahlweisen kann ich die Beiträge entrichten?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt – wahlweise durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Scheitert der Einzug ohne Verschulden des Versicherungsnehmers, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer den Fehlschlag trotz wiederholtem Versuch zu vertreten, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren der Bank in Rechnung stellen.
Wie viel Beitrag steht dem Versicherer zu, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was gilt für die Beitragserstattung bei einem Widerruf?
Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen erstattet der Versicherer nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt – vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und dem vorzeitigen Beginn des Schutzes zugestimmt. Fehlt die Widerrufsbelehrung, ist zusätzlich der für das erste Jahr gezahlte Beitrag zu erstatten, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024