Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei. Nach bindender Feststellung erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen. Der Versicherer darf zudem im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, den Prozess führen sowie Kosten eines Strafverteidigers übernehmen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt bei berechtigten Ansprüchen. Berechtigt sind Ansprüche, wenn eine gesetzliche Pflicht, ein rechtskräftiges Urteil, ein Anerkenntnis oder ein Vergleich vorliegt und der Versicherer daran gebunden ist. Steht die Verpflichtung fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Darüber hinaus darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, den Prozess führen, Verteidigerkosten übernehmen und das Recht auf Aufhebung oder Minderung einer Rente ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherer im Schadensfall?
Er prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wie schnell erfolgt die Freistellung nach Feststellung des Anspruchs?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer trägt die Kosten eines Strafverteidigers?
Wenn der Versicherer die Bestellung eines Verteidigers wünscht oder genehmigt, trägt er die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024