Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG ist die Entschädigung pro Versicherungsfall stets auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Serienschaden, eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen, und für Renten sowie Prozesskosten gelten besondere Verteilungsregeln bei Überschreiten der Versicherungssumme.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf das Ein- oder Mehrfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten. Voraussetzung ist, dass die Versicherungsfälle beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Die Selbstbeteiligung wird vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen – auch dann, wenn diese Ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen. Die Begrenzung der Entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme bleibt davon unberührt.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so erstattet der Versicherer die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme beziehungsweise ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt pro Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, auch wenn mehrere Personen abgesichert sind. Schäden, die auf derselben oder auf gleichen, zusammenhängenden Ursachen beruhen, werden als ein einziger Serienschaden behandelt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von den begründeten Ansprüchen abgezogen, während Kosten nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, werden Prozesskosten und Rentenleistungen nur anteilig übernommen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung bei einem Schaden?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen versichert sind.
Was versteht man unter einem Serienschaden?
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Er gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Wehrt der Versicherer auch kleine Ansprüche ab, die unter der Selbstbeteiligung liegen?
Ja, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Was passiert bei Renten, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht?
Übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den verbleibenden Restbetrag, erstattet der Versicherer die Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme beziehungsweise ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024