Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Ist eine Laufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Kürzere Verträge enden dagegen ohne Kündigung, und bei mehrjährigen Laufzeiten besteht ein besonderes Kündigungsrecht.
Der Vertrag gilt für den Zeitraum, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Verlängerung findet nicht statt, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden von selbst, ohne dass gekündigt werden muss. Bei Laufzeiten über drei Jahren kann der Versicherungsnehmer ab dem Ende des dritten Jahres jährlich kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen kurzen Vertrag unter einem Jahr kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der stillschweigenden Verlängerung?
Die Kündigung muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024