Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG spielt das Thema Gefahrerhöhung keine Rolle: Für diese Sparte ist der entsprechende Punkt nicht relevant und entfällt daher vollständig, sodass hierzu keine gesonderten Regelungen anzuwenden sind.
Dieser Punkt zur Gefahrerhöhung entfällt, da er nicht relevant ist.
Was bedeutet das konkret?
Zum Thema Gefahrerhöhung gibt es an dieser Stelle keine Regelung. Der Punkt ist für diesen Bereich nicht relevant und entfällt daher vollständig.
Häufige Fragen
Gibt es hier Vorgaben zur Gefahrerhöhung?
Nein, dieser Punkt entfällt, da er nicht relevant ist.
Warum steht zur Gefahrerhöhung kein Inhalt?
Weil das Thema an dieser Stelle als nicht relevant gilt und deshalb entfällt.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024