Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG greift der Schutz für Gewässerschäden immer dann, wenn der Versicherungsnehmer als Inhaber von Heizöltanks in Anspruch genommen wird, weil aus der Lagerung oder Verwendung von Heizöl die Wasserbeschaffenheit eines Gewässers oder des Grundwassers nachteilig verändert wurde. Mitversichert sind auch angestellte Betreuer der Grundstücke, während eitsunfälle und Berufskrankheiten ausgeschlossen bleiben; hinzu kommen Regelungen zur Versicherungssumme und zur Übernahme von Rettungskosten.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Heizöltanks zur Lagerung und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe. Der Schutz gilt für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Umfasst sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Regelungen zu mitversicherten Personen
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat. Der Schutz gilt für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen werden.
- Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme)
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Rettungskosten
- Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten. Diese Kosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die vereinbarte Versicherungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei der gesonderten Regelung.
- Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer Heizöltanks besitzt, ist geschützt, wenn durch das gelagerte Heizöl ein Gewässer oder das Grundwasser verunreinigt wird und dadurch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Mitversichert sind auch angestellte Personen, die die Grundstücke betreuen, allerdings nicht bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Leistung ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Kosten zur Schadenabwehr (Rettungskosten) werden übernommen, bei Weisung des Versicherers sogar über die Versicherungssumme hinaus.
Häufige Fragen
Für welche Schäden durch Heizöltanks besteht Versicherungsschutz?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Heizöltanks zur Lagerung und Verwendung der gelagerten Stoffe. Der Schutz gilt für unmittelbare und mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers und umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sind angestellte Betreuer der Grundstücke mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die per Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt sind, wenn sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind jedoch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie bestimmte Dienstunfälle.
Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, unabhängig davon, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Das gilt auch dann, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Werden Kosten zur Schadensminderung übernommen?
Ja. Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden übernommen, soweit sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Kosten werden auch darüber hinaus ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024