Wer eine Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG abgeschlossen hat, erhält Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder den Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeuges zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erklärt werden die genauen Definitionen dieser Gefahren – etwa wann ein Feuer als Brand gilt oder wann ein Blitzschlag Überspannungsschäden abdeckt – sowie die Fälle, in denen keine Leistung erfolgt, zum Beispiel bei Erdbeben oder Sengschäden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben.
- Sengschäden.
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse zu Sengschäden sowie zu Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder ein Luftfahrzeug beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Für jede dieser Gefahren gibt es eine genaue Definition, die festlegt, wann ein Schaden als versichert gilt. Bestimmte Schäden – etwa durch Erdbeben, Sengschäden oder bestimmte Motor- und Schalterschäden – sind ausgeschlossen. Manche dieser Ausschlüsse entfallen allerdings, wenn der Schaden Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind hier abgedeckt?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung – wenn die Sachen dadurch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen), Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und an Schaltorganen elektrischer Schalter.
Gelten die Ausschlüsse für Sengschäden und Motorschäden immer?
Nein. Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorgane gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022