Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer Schäden am Hausrat durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Luftfahrzeuge, außerdem durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Für Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder dadurch verloren gehen. Dazu gehören Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion, Luftfahrzeuge, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung ab?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel.
Sind auch abhanden gekommene Sachen versichert?
Ja. Der Versicherer leistet nicht nur bei Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, sondern auch, wenn diese infolge einer versicherten Gefahr abhanden kommen.
Zahlt die Versicherung bei Kriegsschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Was gilt bei Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung?
Solche Schäden sind nicht versichert. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022