Die Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt in der Hausratversicherung Bruchschäden an Rohren und Installationen sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Erstattet werden etwa frostbedingte Brüche an Zu- und Ableitungen, Heizkörpern oder Boilern und Schäden an Sachen, die durch Wasser aus Wasserversorgung, Heizung, Klima- oder Solaranlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – nicht jedoch Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Wasser aus Eimern und Gießkannen.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
- a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
- b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach den Regelungen zu Nässeschäden die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt für Bruchschäden an Rohren und Installationen der Wasserversorgung und Heizung sowie für Schäden, die entstehen, wenn Leitungswasser unkontrolliert austritt und versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandenkommen lässt. Zum Gebäude zählen der gesamte Baukörper einschließlich Bodenplatte sowie Solarrohre auf dem Dach; unterhalb der Bodenplatte besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus bestimmten Anlagen sowie Wasserdampf gelten dabei als Leitungswasser. Nicht ersetzt werden unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder Wasser aus mobilen Behältnissen wie Eimern und Gießkannen.
Häufige Fragen
Welche Wasserschäden werden bei einem Rohrbruch übernommen?
Erstattet werden innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie von Wasserlösch- und Berieselungsanlagen. Zusätzlich sind frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen, Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern versichert.
Gelten Solarrohre auf dem Dach als innerhalb des Gebäudes?
Ja. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, und Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte sind dagegen nicht versichert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ist Wasser, das aus einem Eimer oder einer Gießkanne läuft, versichert?
Nein. Schäden durch Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sind nicht versichert.
Zahlt die Versicherung bei Überschwemmung oder Grundwasser?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022