Wer beim Basic-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung wissen möchte, wo der Hausrat außerhalb der Wohnung geschützt ist, findet hier klare Grenzen: Hausrat in einer Garage außerhalb des Grundstücks ist je Versicherungsfall bis 2.000 EURO abgesichert, Wohngemeinschaften und Untermieter sind unter Bedingungen mitversichert, beruflich genutzte Sachen in reinen eitszimmern zählen dazu und ein Gerüst am Versicherungsort muss nicht gemeldet werden.
Die Entschädigungshöhe im Basic-Schutz ist auf 10 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die geltenden Entschädigungsgrenzen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Wertsachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Entschädigung im Basic-Schutz ist je Versicherungsfall auf maximal 2.000,- EURO begrenzt.
Hausrat in Wohngemeinschaften
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung. Voraussetzung ist, dass die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde.
Weitere Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Sämtliche vertragliche Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Mitversichert sind im Basic-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Im Basic-Schutz ist die Entschädigung auf 10 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, und ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten gilt nicht mehr als vorübergehend. Hausrat in einer Garage außerhalb des Grundstücks ist bis 2.000 EURO je Versicherungsfall abgesichert, jedoch ohne Wertsachen. In Wohngemeinschaften ist der Hausrat aller Bewohner und von Untermietern unter bestimmten Bedingungen mitversichert, während beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern eingeschlossen sind und ein Gerüst am Versicherungsort nicht gemeldet werden muss.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist Hausrat in einer Garage außerhalb des Grundstücks versichert?
Die Entschädigung im Basic-Schutz ist je Versicherungsfall auf maximal 2.000,- EURO begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Garage in derselben oder einer direkt angrenzenden Gemeinde liegt. Wertsachen sind ausgeschlossen.
Ist der Hausrat von Mitbewohnern und Untermietern in einer Wohngemeinschaft mitversichert?
Ja, mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner der Wohngemeinschaft sowie von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung. Voraussetzung ist, dass die gesamte Wohnfläche angezeigt wurde und alle Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der Wohnung gemeldet sind. Für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen besteht kein Schutz.
Sind beruflich genutzte Gegenstände in einem reinen Arbeitszimmer mitversichert?
Ja, mitversichert sind sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Zu den versicherten Räumen zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern dort keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Muss ich es melden, wenn am Versicherungsort ein Gerüst aufgestellt wird?
Nein, die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, auch wenn sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022