Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausrat-Sparte setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens sechs Vereinsmitgliedern zusammen, die von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt werden. Der Text beschreibt Amtszeit, Ersatzwahl, die Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter, Beschlussfähigkeit, Sitzungsrhythmus sowie den Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen. Diese müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie werden von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt. Ihre Amtszeit endet mit dem Abschluss der Mitgliedervertreterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt.
Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig. Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein Ersatzmitglied gewählt.
Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, ist eine außerordentliche Mitgliedervertreterversammlung zur Ersatzwahl nur dann nötig, wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind. In diesem Fall dauert die Amtszeit des Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt des Ausgeschiedenen gedauert hätte, an dessen Stelle es getreten ist.
Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Aufsichtsratssitzung, die auf die Mitgliedervertreterversammlung folgt, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Der Aufsichtsrat versammelt sich zu seinen Sitzungen durch schriftliche Einladung des Vorsitzenden. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen des Aufsichtsrates finden statt, so oft die Geschäfte es erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr zusammentreten, er muss einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Die Einberufung muss unverzüglich erfolgen, wenn der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied dies verlangt. Die Sitzung hat binnen zwei Wochen nach der Einberufung stattzufinden.
Der Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder des Vorstandes nehmen auf Aufforderung oder Einladung an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil.
Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch den Vorsitzenden.
Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine Vergütung und auf die Erstattung von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliedervertreterversammlung festgesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat der Ammerländer Versicherung hat drei bis sechs Mitglieder, die aus dem Verein stammen und von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt werden. Die Amtszeit läuft bis zur Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl; Wiederwahl ist möglich. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter und tagt nach festen Regeln zur Beschlussfähigkeit und Mehrheit. Die Mitglieder erhalten eine Vergütung sowie Ersatz ihrer Barauslagen.
Häufige Fragen
Aus wie vielen Personen besteht der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.
Wann ist der Aufsichtsrat beschlussfähig?
Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Wie oft muss der Aufsichtsrat zusammentreten?
Er soll einmal im Kalendervierteljahr zusammentreten und muss mindestens einmal im Kalenderhalbjahr tagen. Auf Verlangen des Vorstands oder eines Mitglieds muss die Einberufung unverzüglich erfolgen, und die Sitzung hat binnen zwei Wochen stattzufinden.
Erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung?
Ja, sie haben Anspruch auf eine Vergütung und die Erstattung von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung legt die Mitgliedervertreterversammlung fest.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022