In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert – dazu zählen alle privat genutzten Sachen, Wertsachen und Bargeld sowie fremdes Eigentum im Haushalt, Einbaumöbel, Antennenanlagen, bestimmte Boote und Haustiere. Zugleich wird festgelegt, welche Räume zum Versicherungsort gehören und welche Sachen wie Kraftfahrzeuge, Gebäudebestandteile oder anderweitig versicherte Gegenstände nicht zum Hausrat zählen.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Auch Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, ist versichert. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur versichert, soweit dies im Rahmen der Außenversicherung oder gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Werden ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in dessen Eigentum übergegangene Sachen durch den Mieter ersetzt – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht bereits als zum Hausrat gehörend genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht bereits als zum Hausrat gehörend genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung, also alle Sachen, die dem Haushalt privat dienen – einschließlich Wertsachen und Bargeld (mit besonderen Voraussetzungen und Grenzen), bestimmter Einbau- und Anbaumöbel, Antennenanlagen und Markisen, einiger Boote und Sportgeräte sowie Haustiere. Zum Versicherungsort zählen nicht nur die Wohnräume, sondern auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume und nahe gelegene Garagen. Nicht versichert sind unter anderem Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hausrat von Mietern, anderweitig versicherte Gegenstände sowie elektronisch gespeicherte Daten. Außerhalb der Wohnung besteht Schutz nur über die Außenversicherung oder bei gesonderter Vereinbarung.
Häufige Fragen
Was gehört alles zum versicherten Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen, außerdem Wertsachen und Bargeld (mit besonderen Voraussetzungen und Grenzen). Ebenfalls dazu zählen unter anderem selbst beschaffte Einbaumöbel und -küchen, serienmäßige Anbaumöbel, privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, fremdes Eigentum im Haushalt, bestimmte Fahrzeuge wie Rasenmäher oder Go-Karts, Kanus und ähnliche Boote, Fall- und Gleitschirme sowie Haustiere.
Ist mein Auto oder Boot über die Hausratversicherung geschützt?
Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge einschließlich ihrer Teile gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat und sind damit nicht versichert – unabhängig von deren Versicherungspflicht. Ausgenommen sind nur die Gegenstände, die ausdrücklich als zum Hausrat gehörend genannt sind, etwa Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote.
Welche Räume zählen zum Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören die zu Wohnzwecken privat genutzten Räume, Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume für Hausrat sowie privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.
Ist Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022