Beim Hausrat-Basic-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG sind auch beruflich oder gewerblich genutzte Handelswaren und Musterkollektionen mitversichert – begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall und nur innerhalb des Versicherungsortes. Ebenso fallen technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1 Prozent der Versicherungssumme (höchstens 1.000 Euro) unter den Schutz. Darüber hinaus ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair mitversichert, wenn diese während ihrer Tätigkeit in der Wohnung des Versicherungsnehmers mitwohnen.
Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind mitversichert. Diese Mitversicherung gilt ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000,- EURO begrenzt.
Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen
Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen sind im Basic-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Die Entschädigungsgrenze im Basic-Schutz beträgt 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch 1.000,- EURO.
Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Im Basic-Schutz sind neben dem normalen Hausrat auch bestimmte weitere Sachen abgesichert. Dazu zählen beruflich oder gewerblich genutzte Handelswaren und Musterkollektionen, allerdings nur am Versicherungsort und begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall. Auch technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen sind bis zu 1 % der Versicherungssumme (höchstens 1.000 Euro) mitversichert. Zusätzlich ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair geschützt, wenn diese Person während ihrer Tätigkeit mit in der Wohnung wohnt.
Häufige Fragen
Sind beruflich genutzte Handelswaren im Basic-Schutz mitversichert?
Ja. Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind mitversichert – allerdings nur innerhalb des Versicherungsortes und begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall.
Bis zu welchem Betrag sind Sicherungsanlagen abgesichert?
Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen sind im Basic-Schutz bis zur Entschädigungsgrenze von 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch 1.000 Euro, mitversichert.
Ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair mitversichert?
Ja. Der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, sofern die Person während ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022