Bei der Kaskoversicherung der VHV gilt der Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer und zusätzlich für eine weitere Person, falls der Vertrag auch in deren Interesse abgeschlossen wurde – etwa für den Leasinggeber, der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie.
Ist der Vertrag zusätzlich auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen, gilt der Schutz auch für diese Person. Das kann zum Beispiel der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Kaskoversicherung schützt zunächst Sie selbst. Wenn der Vertrag außerdem im Interesse einer weiteren Person besteht, ist auch diese Person mitgeschützt. Ein Beispiel dafür ist der Leasinggeber, dem das Fahrzeug als Eigentümer gehört.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Kaskoversicherung?
Der Schutz gilt für Sie und, sofern der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen wurde, zusätzlich für diese Person.
Ist auch der Leasinggeber mitversichert?
Ja, wenn der Vertrag auch im Interesse des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs abgeschlossen wurde, gilt der Schutz auch für ihn.
Wann ist eine weitere Person mitversichert?
Eine weitere Person ist mitversichert, wenn der Vertrag auch in ihrem Interesse abgeschlossen wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025